LS1.7 Datenmanagement: Unterschied zwischen den Versionen

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Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden!
Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden!


Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt [https://www.kzvnr.de/fuer-die-praxis/kzv-tipps/aufbewahrungspflichten/ Aufbewahrungsfristen] für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt [https://www.kzvnr.de/fuer-die-praxis/kzv-tipps/aufbewahrungspflichten/ Aufbewahrungsfristen] für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite detailliert.


Daher sind
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[[Kategorie:Projekt CAD/CAM - Digitales Modell]]
[[Kategorie:LF1 Arbeitsunterlagen]]
[[Kategorie:LS1.7 Digitaler Workflow]]
[[Kategorie:Propädeutik]]

Aktuelle Version vom 12. Juni 2024, 10:05 Uhr

Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden!

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite detailliert.

Daher sind

notwendig.




Hier kannst du den einführenden Vortrag der Lehrkraft zum Thema "Datenmanagement" anschauen: